Aktenzeichen 21 W (pat) 10/09

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RCNSNBPZD56AJAVRVK

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 07.12.2010

Patentbeschwerdeverfahren – "Vorrichtung zur Detektion von Wasser in Brennstofftanks von Flugzeugen" – Teilung der Patentanmeldung im Beschwerdeverfahren – Teilanmeldung fällt nicht im Beschwerdeverfahren an – keine Anwendung der Rechtsfigur der Prozesstrennung nach § 145 ZPO - Entstehung einer neuen Anmeldung - neuer Verfahrensgegenstand gegenüber Stammanmeldung – Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens ist nur der Inhalt der Stammanmeldung – über Teilanmeldung wurde mangels Existenz im Zeitpunkt des Zurückweisungsbeschlusses nicht entschieden - Verweisung der Teilanmeldung an das zuständige DPMA

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