Aktenzeichen B 2 U 16/11 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2012:150512UB2U1611R0
RCN:
RCNSMNT45HS86783VA

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 15.05.2012

Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als höchstpersönliche Handlung des Verletzten - Gesundheitserstschaden - Organspende - Komplikation - Abgrenzung - Gesundheitsbeeinträchtigung durch operative Organentnahme an sich - Schutzzweck der Norm

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