Aktenzeichen 2 BvR 637/09

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rs20160621.2bvr063709
RCN:
RCNSKP43NDS6HXDPD3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 21.06.2016

Verfassungsbeschwerde gegen Zustimmungsgesetz zur Konvention des Europarats über Computerkriminalität (juris: ComKrimÜbkG) teils mangels unmittelbarer Betroffenheit, teils mangels hinreichender Begründung unzulässig - abweichende Meinung: Verfassungsbeschwerde bzgl Art 32 Buchst a ComKrimÜbk zulässig und wegen einer Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch begründet - Herstellung eines Gleichlaufs zwischen Anforderungen des GG und des ComKrimÜbk geboten

Öffnen
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.