Aktenzeichen 1 StR 459/11

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RCNSH8BQZUY964DBUM

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.11.2011

Steuerhinterziehung: Berichtigung des auf Grund unberechtigten Steuerausweises geschuldeten Umsatzsteuerbetrages; Strafzumessung bei Serientaten

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