Aktenzeichen 2 BvR 941/09

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100310.2bvr094109
RCN:
RCNSGCQHJPZ4ZU2QU3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 10.03.2010

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verweigerung der Zuziehung eines anwaltlichen Beistandes zur Zeugenvernehmung im Strafprozess

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