Aktenzeichen 20 W (pat) 20/09

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RCN:
RCNSFK9R5MDCMUNN2S

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 15.11.2010

Patentbeschwerdeverfahren - "Zusatzanmeldung" – vor Einreichung einer Zusatzanmeldung in Bezug auf die Hauptanmeldung ergangene Bescheide des DPMA haben für das Verfahren über die Zusatzanmeldung keine Geltung – Prüfungsstelle weist Zusatzanmeldung zurück - Anmelder erhält keine Gelegenheit sich zu Beanstandungen zu äußern - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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