Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Sachsen-Anhalt in Jahren 2008 bis 2010 mit Art 33 Abs 5 GG partiell unvereinbar - Neuregelung für noch offene Verfahren bis spätestens 01.01.2016 geboten - Grundgehaltssätze zur Richterbesoldung gemäß BBesO iVm nordrhein-westfälischem Sonderzahlungsgesetz (2003) sowie gemäß rheinland-pfälzischem Besoldungsgesetz (2012 und 2013) mit GG vereinbar - dreistufige Prüfung zur Feststellung des Vorliegens einer Unteralimentation
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