Aktenzeichen 2 BvR 9/10

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RCNSE7D7672UVFLNKH

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 13.05.2014

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatz an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses - hier: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG bei unzureichender Begründung der Durchsuchung der Wohnräume eines Apothekers und einer Filialapotheke bei Verdacht einer Straftat nach § 96 Nr 5 AMG 1976, § 263 StGB

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