Aktenzeichen 3 StR 8/13

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ECLI:
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RCN:
RCNSDNHL7US7N3DMU4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.02.2013

Gesamtfreiheitsstrafe wegen schweren Raubes und schwerer räuberischer Erpressung: Notwendige Erörterung einer Strafmilderung bei Aufklärungshilfe zu einer der Taten

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