(Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen - zusätzlicher Barbetrag aufgrund der Übergangsregelung des § 133a SGB 12 - Bestandsschutzregelung - keine nachträgliche Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen durch rückwirkende Rentenbewilligung)
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