Aktenzeichen 10 CE 22.557

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VGH München: Entscheidung vom 04.05.2022

vorbeugender einstweiliger Rechtsschutz, befürchtete infektionsschutzrechtliche Maßnahmen bei künftigen Parteiversammlungen, qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis (besonders schützenswertes Interesse), unbestimmter Unterlassungsantrag, „volatile“ (infektionsschutzrechtliche) Rechtslage

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