VGH München, Entscheidung vom 04.05.2022, Az. 10 CE 22.557

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Gegenstand

vorbeugender einstweiliger Rechtsschutz, befürchtete infektionsschutzrechtliche Maßnahmen bei künftigen Parteiversammlungen, qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis (besonders schützenswertes Interesse), unbestimmter Unterlassungsantrag, „volatile“ (infektionsschutzrechtliche) Rechtslage


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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10 CE 22.557

04.05.2022

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: CE

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 04.05.2022, Az. 10 CE 22.557 (REWIS RS 2022, 68)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 68

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