(Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Kodierung - Aortenklappenstenose bei angeborener bikuspidaler Aortenklappe - ICD-10-GM (2015) Q23.1 - Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG - keine Geltung für Krankenhausabrechnungen, bei denen die Prüfung durch den Medizinischen Dienst bereits abgeschlossen war - keine Rückforderung von Leistungen auf noch nicht fällige, aber ansonsten einredefreie Vergütungsforderungen des Krankenhauses)
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