Aktenzeichen VI ZR 498/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:130421BVIZR498.19.0
RCN:
RCNSAXCNW4UWYZEMR6

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.04.2021

Arzthaftungssache: Gehörsverletzung bei unzutreffender Erfassung eines Befundberichts; Abgrenzung zwischen einem Befunderhebungsfehler und einem Fehler der therapeutischen Aufklärung

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Verfahrensgang

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Az. VI ZR 498/19
Bundesgerichtshof, VI ZR 498/19, 13.04.2021.
Az. 20 U 129/18
Oberlandesgericht Köln, 20 U 129/18, 27.09.2019.
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