Betreuungssache: Anhörung des Betroffenen und Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Absehen von einer Betreuerbestellung; Eignung des Bevollmächtigten zur Abwendung einer erheblichen Gefährdung für die Person des Betroffenen oder dessen Vermögen entgegen dessen geäußerten Wünschen
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