Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs 2 Nr 4 AAÜG idF vom 21.06.2005 - Vereinbarkeit der beschränkten Überleitung der Rentenansprüche und -anwartschaften von Ministern und Mitgliedern des Staats- oder Ministerrats der ehemaligen DDR sowie deren Stellvertretern mit Art 14 Abs 1 GG sowie mit Art 3 Abs 1 GG - Führungsposition im Staatsapparat der DDR als geeignetes Kriterium für Annahme eines Bezugs überhöhter Arbeitsverdienste - Zulässige Typisierung bei enger Begrenzung auf Personenkreis, der unzweifelhaft von ungerechtfertigten Vorteilen profitierte
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