Aktenzeichen 1 BvR 45/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180530.1bvr004515
RCN:
RCNS9SD9AEUYJ32CNT

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 30.05.2018

Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht hinreichend bestimmten Gebührenrahmen für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Nummer 4.1.1.1 der Anlage zu § 2 Absatz 1 der Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (Besonderes Gebührenverzeichnis; juris: UmwMinGebV RP 2006) mit Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG unvereinbar - Neuregelung bis 31.12.2018 geboten - Gegenstandswertfestsetzung

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