Aktenzeichen VIII R 31/11

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RCNS9QECSBQ8BURDJ3

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 14.05.2014

(Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei der Darlehensgewährung an eine GmbH durch eine dem Anteilseigner nahestehende Person - Verfassungsmäßigkeit von  32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 1 EStG - Bindung an das beschränkte Klagebegehren - Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 29.04.2014 VIII R 9/13 und VIII R 23/13)

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