Aktenzeichen 2 StR 413/13

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RCNS9NR2PQUG2TZXUL

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.02.2014

Jugendstrafverfahren wegen versuchten Totschlages und gefährlicher Körperverletzung: Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei der Strafzumessung

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