Feststellung von Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - wechselseitiger Ausschluss zwischen Betriebsprüfungs- und Statusfeststellungsanfrageverfahren nach Kriterium der zeitlichen Vorrangigkeit - Einleitung eines Betriebsprüfungsverfahrens grds durch Prüfankündigung - Leistungserbringerrecht der GKV hat keine übergeordnete Wirkung auf die sozialversicherungs- und beitragsrechtliche Wirkung
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