Markenbeschwerdeverfahren – "X-readers/X RIDER (Unionsbildmarke)" – Einrede mangelnder Benutzung – keine ausreichende Glaubhaftmachung – zur rechtserhaltenden Benutzung von Brillen – Existenz eines Internetshops - Kostenentscheidung – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr
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