Nichtannahmebeschluss: Bankenhaftung wegen Anlageberatung bzgl des Erwerbs von "Lehman-Zertifikate" - hier: keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters oder des allgemeinen Gleichheitssatzes - keine Verletzung der Vorlagepflicht des Art 267 Abs 3 AEUV oder der Verpflichtung zur richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts bei zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt noch laufender Umsetzungsfrist
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