Aktenzeichen 4 K 1050/17

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RCN:
RCNS7BUYS9MLVFWZQV

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FG Nürnberg: Urteil vom 25.04.2019

Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

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Verfahrensgang

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Az. 4 K 1050/17
FG Nürnberg, 4 K 1050/17, 25.04.2019.
Az. IV R 20/19
Bundesfinanzhof, IV R 20/19, 29.09.2022.
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