Aktenzeichen 3 Sa 158/15

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RCN:
RCNS77H5BY2UVP7PQS

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LArbG Nürnberg: Urteil vom 17.06.2016

Einzelfallentscheidung zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers wegen nicht ordnungsgemäßer Arbeitszeitdokumentation und verbotswidriger privater Internet-/E-Mail-Nutzung

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