Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 08.02.2013
Nichtannahmebeschluss: "Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" (juris: BeschnG) betrifft einen im Jahr 1991 beschnittenen Muslim nicht selbst iSd § 90 Abs 1 BVerfGG
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