Aktenzeichen M 26a E 22.709

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RCNS3ZRW5MFSCSQMXA

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VG München: Entscheidung vom 08.04.2022

Corona-Pandemie, Geltungsdauer des Genesenennachweises, Unzulässige Anträge, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Geltungsdauer der Genesenennachweise von 90 Tagen noch nicht überschritten, Fehlende Darlegung zum Impfstatus

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