Aktenzeichen 3 StR 223/14

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNS3V5TCENZ4NM6Y9

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.06.2014

Herbeiführen einer Brandgefahr: Notwendige Feststellungen zur konkreten Gefährdung eines fremden Objekts

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