Aktenzeichen 3 StR 294/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:281119U3STR294.19.0
RCN:
RCNS2WZH8VL6F5ALGK

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.11.2019

(Absehen von Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Vermögensmehrung der drittbegünstigten Gesellschaft)

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