Aktenzeichen IV ZR 171/09

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ECLI:
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RCN:
RCNRY5XDT559FZZ68X

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.02.2011

Wohngebäudeversicherung: Hinweis- und Beratungspflicht über die Bestimmung des Versicherungswerts 1914; Beweislastverteilung bezüglich einer Pflichtverletzung; Prüfung der brandbedingten PAK-Belastung einer Holzvertäfelung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

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Az. IV ZR 171/09
Bundesgerichtshof, IV ZR 171/09, 03.02.2011.
Az. 20 U 257/07
Oberlandesgericht Köln, 20 U 257/07, 26.06.2009.
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