Aktenzeichen IX ZR 152/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:110321BIXZR152.20.0
RCN:
RCNRWZXEEVNGSRAG9C

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.03.2021

Insolvenz des Mieters eines unbeweglichen Gegenstands: Zeitanteilige Aufteilung der Mietforderungen für den Monat der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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Verfahrensgang

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Az. IX ZR 152/20
Bundesgerichtshof, IX ZR 152/20, 11.03.2021.
Az. 1 U 3/20
Oberlandesgericht Köln, 1 U 3/20, 10.07.2020.
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