Markenbeschwerdeverfahren – "EVONIC/EVONIK KRAFT FÜR NEUES (Unionsbildmarke)" – Einrede mangelnder Benutzung – Benutzungsschonfrist – außerkennzeichenrechtliche und vertragliche Ansprüche sind nicht Gegenstand des Widerspruchsverfahrens – zur Kennzeichnungskraft – Prägung durch einen Wortbestandteil – klangliche Identität - Warenidentität – Verwechslungsgefahr – zur Anordnung der Aussetzung der Verfahren über weitere Widersprüche - entsprechende Anregung seitens eines Beteiligten ist nicht gesetzeswidrig
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