Markenbeschwerdeverfahren – Schutzentziehungsverfahren - " MELIFLOR (IR-Marke)" – fehlende Einlegung des Widerspruchs gegen den Antrag auf Schutzentziehung - keine automatische Rechtsfolge der Schutzentziehung – Erforderlichkeit der förmlichen Beschlussfassung durch Markenabteilung – Einlegung der Beschwerde gegen die ausgesprochene Schutzentziehung - Rücknahme des Schutzentziehungsantrags im Beschwerdeverfahren - verfahrensbeendende Wirkung - Wirkungslosigkeit der ausgesprochenen Schutzentziehung – keine Kostenauferlegung zu Lasten des Unterlegenen – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Öffnen