Markenbeschwerdeverfahren – "LINDENAU BAY" – zur Bestimmtheit des eingereichten Dienstleistungsverzeichnisses - hinreichende Bestimmtheit der Bezeichnungen: Ausbildung, Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten – weitere Konkretisierung durch Zusatz - Kostenentscheidung - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr
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