Aktenzeichen IX B 22/13

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RCNRU4QV36AQWBRDFB

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 15.07.2013

Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen Verhandlung - Rechtsschutzbedürfnis für Streitwertfestsetzung durch das Prozessgericht

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