Aktenzeichen 4 StR 142/12

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RCNRQHGPRMU4EAHH5X

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.09.2012

Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern: Unerlaubter Aufenthalt des eingeschleusten Ausländers wegen Arbeitsaufnahme

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