Aktenzeichen 1 StR 425/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:220322U1STR425.21.0
RCN:
RCNRP79EXGEKNA684P

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.03.2022

Strafzumessung: Berücksichtigung eines Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache

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