Nichtannahmebeschluss: Berücksichtigung der Überschreitung von Arzneimittelfestpreisen bei der Ausschreibung von Rabattverträgen gem § 130a Abs 8 SGB 5 verletzt an Ausschreibung teilnehmendes pharmazeutisches Unternehmen nicht in Grundrechten - bereits kein Eingriff in Berufsfreiheit - mangels Willkür zudem keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG
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