Aktenzeichen 1 BvR 261/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20101101.1bvr026110
RCN:
RCNRNYPYRQGT7C5LZN

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 01.11.2010

Nichtannahmebeschluss: Berücksichtigung der Überschreitung von Arzneimittelfestpreisen bei der Ausschreibung von Rabattverträgen gem § 130a Abs 8 SGB 5 verletzt an Ausschreibung teilnehmendes pharmazeutisches Unternehmen nicht in Grundrechten - bereits kein Eingriff in Berufsfreiheit - mangels Willkür zudem keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG

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