Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei Falschangaben über entscheidungserhebliche Umstände bzw bei mangelnder anwaltlicher Sorgfalt hinsichtlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen trotz ausdrücklichen Hinweises des Allgemeinen Register - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung bzw mangels hinreichender Begründung - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten des Beschwerdeführers wegen grober Verletzung von Sorgfaltsanforderungen
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