Aktenzeichen 3 StR 551/14

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RCNRMZA487KU8RTUZK

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.01.2015

Strafbarkeit wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit: Nachrichtendienstliche Informantentätigkeit im Bundesgebiet für den indischen Inlandsgeheimdienst betreffend Mitglieder in von der Europäischen Union gelisteten, militanten Unterorganisationen einer indischen Glaubensgemeinschaft

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