Aktenzeichen XII ZB 447/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:210916BXIIZB447.14.0
RCN:
RCNRMH72PS6YDLNBNR

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.09.2016

Versorgungsausgleich: Teilung eines neben dem Anrecht bei der Deutschen Telekom Technischer Service GmbH parallelverpflichtenden ruhenden Anrechts bei der VAP; Maßgeblichkeit des handelsbilanziellen Abzinsungsfaktors für die Verzinsung des Ausgleichswerts zwischen dem Ehezeitende und der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich

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