Aktenzeichen 10 B 15.1609

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RCNRMEHHLUCGWF99FP

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VGH München: Urteil vom 22.10.2015

Verfassungsschutzbericht, Partei, verfassungsfeindliche Bewegung, Grundrechtseingriff, pauschal islamfeindliche Propaganda, Unterlassungsanspruch, Unterrichtung der Öffentlichkeit

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