VGH München, Urteil vom 22.10.2015, Az. 10 B 15.1609

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Gegenstand

Verfassungsschutzbericht, Partei, verfassungsfeindliche Bewegung, Grundrechtseingriff, pauschal islamfeindliche Propaganda, Unterlassungsanspruch, Unterrichtung der Öffentlichkeit


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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10 B 15.1609

22.10.2015

VGH München

Urteil

Sachgebiet: B

Zitier­vorschlag: VGH München, Urteil vom 22.10.2015, Az. 10 B 15.1609 (REWIS RS 2015, 3473)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 3473

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Referenzen
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2 BvE 4/13

1 BvR 1072/01

2 BvE 11/12

1 BvR 670/91

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