Aktenzeichen 2 B 77/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2017:290617B2B77.16.0
RCN:
RCNRK6FPKSSFBLM7U4

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 29.06.2017

Zum Geltungsanspruch von § 19 Abs. 1 EZulV

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