Aktenzeichen VII ZB 46/12

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RCN:
RCNRJK6B5KRE2E37HZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.11.2014

Erstattungsfähige Kosten im Revisionsverfahren: Kosten eines Verkehrsanwalts; Entschädigung einer Partei für Zeiten der Informationsbeschaffung und der Aufarbeitung des Prozessstoffs

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