Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 08.12.2010
Nachträgliche Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur konkreten Normenkontrolle nach Anerkenntnis (§ 101 Abs 2 SGG) im sozialgerichtlichen Verfahren - Zur für die Aufhebung eines Vorlagebeschlusses erforderlichen Spruchkörperbesetzung
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