Aktenzeichen 3 StR 459/10

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ECLI:
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RCN:
RCNRFXZ7STXZE242C2

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.02.2011

Strafzumessung: Anrechnung ausländischer Haftzeiten im Falle von Straftaten eines Mitglieds der kurdischen PKK

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