Aktenzeichen B 13 R 27/13 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2015:160615UB13R2713R0
RCN:
RCNRFWPCTZXZX3K5HR

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 16.06.2015

Anwendbarkeit des RV/UVAbk POL bei einer vor dem 1.1.1991 aus Polen nach Deutschland zugezogenen Versicherten, die nachfolgend zwar ihren Wohnsitz für mehrere Jahre in einem benachbarten Mitgliedstaat der EU genommen hatte, dabei aber als Grenzgängerin durchgehend in Deutschland beschäftigt war

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