Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von Eilrechtsschutz in aufenthaltsrechtlichem Verfahren - unzureichende Würdigung der Lebensumstände des Betroffenen im Hinblick auf Garantie des Art 8 Abs 1 MRK bzgl der Achtung des Privatlebens - Gegenstandswertfestsetzung auf 4000 € (eA-Verfahren) bzw 8000 € (Verfassungsbeschwerdeverfahren)
ÖffnenErlass einer einstweiligen Anordnung - Vorläufige Untersagung der Abschiebung aufgrund von mit einer Trennung der familiären Lebensgemeinschaft verbundenen Nachteile
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