Aktenzeichen 1 BvR 1822/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20140827.1bvr182214
RCN:
RCNRE5KA7VPCJNF3D6

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 27.08.2014

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge ohne hinreichende Darlegung einer Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) verletzt Art 6 Abs 2 S 1 GG - zudem unzureichende Verhältnismäßigkeitsprüfung

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Verfahrensgang

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Az. 27 UF 40/14
Oberlandesgericht Köln, 27 UF 40/14, 02.05.2014.
Az. 6 F 35/14
Amtsgericht Monschau, 6 F 35/14, 28.03.2021.
Az. 1 BvR 1822/14
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1822/14, 27.08.2014.
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