Zurückverweisung an das Berufungsgericht: Umfang der Bindung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts; Feststellung anderer Tatsachen im zweiten Berufungsverfahren
ÖffnenDer Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.